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Auch so können |
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Es gibt viele Anlässe, bei denen Sie Ihre Freunde und Bekannte auf die Not von Kindern aufmerksam machen können.
Zum Beispiel
- Feierliche Anlässe
Geburtstage, Hochzeiten, Vereinsfeste, Jubiläen, Weihnachtsfeiern: Es gibt immer einen Anlass, mit Freunden, Verwandten und Kollegen zu feiern. Spenden statt Geschenke fördern unsere Hilfsangebote.
- Kranzspenden
Auch die Möglichkeit, im Trauerfall um Spenden zu Gunsten des Kinderschutz-Zentrums zu bitten, kann eine sinnvolle Alternative zu Kränzen und Blumen darstellen.
Bitte wenden Sie sich an uns, damit wir Spendeneingänge richtig zuordnen und Spendenquittungen ausstellen können. - Bußgelder
Vielleicht können Sie bei der Auferlegung eines Bußgeldes zu Gunsten einer gemeinnützigen Organisation einen Vorschlag machen. Das Kinderschutz-Zentrum Berlin ist beim Amtsgericht Berlin-Tiergarten registriert und zum Empfang berechtigt - für alle deutschen Gerichte. Wir sichern eine verantwortliche und vertrauliche Handhabung zu. - Vermächtnisse, Erbschaften und Schenkungen
Sich mit dem eigenen Testament auseinander zu setzen, ist für die meisten eine sehr intensive Erfahrung. Der Gedanke an den Tod geht oft mit der Überlegung einher: Was wird aus meinem Vermögen? Viele Menschen stellen dabei fest, dass es ihnen ein Anliegen ist, mit ihrem Nachlass neben Angehörigen und Freunden auch einen guten Zweck zu unterstützen.
- Ein Vermächtnis für das Kinderschutz-Zentrum bedeutet: Sie verfügen in Ihrem Testament, dass der gemeinnützige Verein einen bestimmten Betrag, Gegenstand oder Aktienerträge erhält. Das Kinderschutz-Zentrum ist in diesem Fall kein (Mit-)Erbe und übernimmt damit auch nicht die entsprechenden Rechte und Pflichten. Die Erben dagegen sind gesetzlich verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen.
- Sie können das Kinderschutz-Zentrum auch als Erben oder Miterben einsetzen. In diesem Fall übernehmen wir entsprechende Rechte und Pflichten. Hier sollten Sie nur darauf achten, dass verschiedenen Familienmitgliedern gesetzlich Pflichtteile zustehen.
- Eine Schenkung gibt Ihnen die Chance, noch zu Lebzeiten zu verfolgen, was mit Ihrem Vermögen geschieht.
Die Beratung durch einen Notar ist bei der Abfassung des letzten Willens oft sehr hilfreich.

