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Kinderwohngruppe
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Die Kinderwohngruppe
In der Kinderwohngruppe leben neun Kinder im Alter von bis zu 14 Jahren. Sie ist eine bezirksübergreifende stationäre Krisenunterbringung und bietet 365 Tage im Jahr eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung.
Die Kinder werden von den Jugendämtern bei uns untergebracht weil sie in ihren Familien Misshandlung, Vernachlässigung oder sexuelle Gewalt erlitten haben.
Ziel des Aufenthalts ist neben dem Schutz der Kinder die Klärung der Perspektive für die gesamte Familie. Dies betrifft insbesondere die Frage nach einer Rückführung oder Fremdunterbringung.
Die Belegung der Kinderwohngruppe erfolgt über die Jugendämter.
Informationen für Fachkräfte
Unsere spezifischen Angebote bei der vorübergehenden Unterbringung eines Kindes
Während des Aufenthalts in der Kinderwohngruppe ermöglichen wir dem Kind je nach Indikation den größtmöglichen Erhalt seiner sozialen Bezüge. Das bedeutet:
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Regelmäßige Besuche durch Eltern und Geschwister in der Kinderwohngruppe
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Besuch der bisherigen Schule und Kita
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Erhalt der Kontakte zu Freunden
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Weiterbesuch von Sportvereinen und anderen Freizeitaktivitäten
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Weiterführung von Therapien
Bei Kinderschutzfällen bieten wir auch die oftmals erforderliche vorübergehende Herausnahme des Kindes aus seinem Sozialraum. Wir gewährleisten dann:
- Geschützte Adresse
- Begleiteter Umgang in den Beratungsstellen
- Umschulung
- Elternberatung nur in unseren Beratungsstellen
Wir verstehen unsere Arbeit als Hilfe für die gesamte Familie. Dies beinhaltet:
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Familien- und Elterngespräche
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Beratung durch Psychologen
- in den Beratungsstellen,
- in der Kinderwohngruppe oder
- in Form von Hausbesuchen -
Begleitung und Unterstützung der Eltern während der Besuche in der Wohngruppe
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Regelmäßigen Austausch zwischen Beratern und Betreuern
- Therapeutische Krisenintervention
- Wöchentliche Einzelstunde mit dem Kind
- Unterstützung des Kindes in der Familienberatung
- Begleitung des Kindes bei offiziellen Terminen (Gerichtsprozesse oder externe Begutachtung)
- Kooperation mit dem Jugendamt bei Rückführung, Fremdunterbringung oder anderer geeigneter Anschlußhilfe
Klärung der Indikation
- Genaue Klärung im Vorfeld
- Aufnahme von Kleinkindern und Geschwistern
Enge Zusammenarbeit
- Teilnahme an Helfer- und Hilfekonferenzen
- Kooperation mit allen am Hilfeprozess beteiligten Einrichtungen
Ausführliche Berichte
- Verhaltens- und Beziehungsdiagnostik des Kindes
- Entwicklungsstand des Kindes
- Familiendynamik
- Erfahrungen in der Arbeit mit den Eltern
- Schilderung des Hilfeprozesses
- Prognose und Empfehlung für die weitere Hilfe
Begutachtung des Kindes
- Feststellung des psychomotorischen Status durch ausgebildete Physiotherapeutin
- Interne Begutachtung durch eine Kinder- und Jugendlichentherapeutin
Die Kinder werden im Gruppenalltag in der Regel von zwei Mitarbeitern betreut.
- Die Gewährleistung des Wohles und der Sicherheit des Kindes
- Hilfen bei der Aufarbeitung von Traumata und Konflikten
- Die diagnostische Klärung von Auffälligkeiten und Entwicklungsrückständen
- Die Eröffnung neuer Möglichkeiten für das Kind im Kontakt mit der Familie
- Die Entlastung und die Unterstützung der Eltern in der aktuellen Krise
- Die Bearbeitung familiärer Konflikte
- Die Entwicklung von Perspektiven für alle Familienmitglieder
- Die Unterstützung und Beratung der Familienmitglieder bei Rückführungs- bzw. Trennungsprozessen
Die Aufnahme erfolgt auf Grundlage des § 34 SGB VIII. Es können auch Kinder aufgenommen werden, die nach § 42 SGB VIII In-Obhut genommen wurden. Eine Aufnahme kann innerhalb weniger Stunden erfolgen.
Nach Abschluss der intensiven Krisenintervention kann das Unterbringungsentgelt reduziert werden.
Bundesfreiwilligendienst und Praktika
Das Kinderschutz-Zentrum bietet Praktikumsplätze für Studierende der Sozialpädagogik/Sozialarbeit und der Psychologie (mindestens vier Monate). In der Kinderwohngruppe sind auch Praktika für ErzieherInnen und nach Absprache für Studierende weiterer Fachrichtungen möglich.
In der Kinderwohngruppe beschäftigen wir auch Freiwillige im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes.
Mehr Informationen erhalten Sie auf der Seite
Kinderschutz-Zentrum > Praktika ...

