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Fachberatung nach
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Beratung bei Kindeswohlgefährdung
Wenn Sie sich Sorgen um ein Kind und seine Familie machen, haben Sie Anspruch auf Beratung durch eine im Kinderschutz erfahrene Fachkraft (§ 8a SGB VIII und § 11 Abs. 3 Berliner Gesetz zum Schutz und Wohl des Kindes).
Wir beraten Sie bei
- der Einschätzung der Gefährdung,
- der Vorbereitung des Gesprächs mit den Eltern und dem Kind bzw. Jugendlichen,
- der Frage, wann Sie das Jugendamt informieren müssen.
Wir überlegen mit Ihnen,
- wenn Sie unsicher sind, welche Hilfe geeignet ist,
- wie Kooperation gelingen kann.
Wir bieten Ihnen kostenlose Fallbesprechungen.

